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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75 - G   

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https://dejure.org/1975,16514
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75 - G (https://dejure.org/1975,16514)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.1975 - VIII B 85/75 - G (https://dejure.org/1975,16514)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - VIII B 85/75 - G (https://dejure.org/1975,16514)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlegung von Schulen - "Auslagerung" einzelner Klassen: Elternrecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75
    (BVerwGE 6, 101, 104; 18, 38, 39; 18, 40, 41.).

    So ist es denkbar, daß schulorganisatorische Maßnahmen, wie z. B. die Schließung einer Schule, die Rechtsstellung derjenigen Eltern rechtswidrig betreffen, deren Kinder die betreffende Schule besuchen (BVerwGE 18, 40).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75
    Verfassungsrechtlich bedenklich sind nur solche schulorganisatorischen Maßnahmen, die für die Entwicklung des Kindes gesehen nicht nur in der Beschränkung auf das Leistungsvermögen, sondern im Hinblick auf die ganze Persönlichkeit und ihr Verhältnis zur Gemeinschaft offensichtlich nachteilig sein würden (BVerfGE 34, 165, 188 = DVBl. 1973, 257, 261).
  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75
    (BVerwGE 6, 101, 104; 18, 38, 39; 18, 40, 41.).
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62

    Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf die Errichtung einer Volksschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1975 - VIII B 85/75
    (BVerwGE 6, 101, 104; 18, 38, 39; 18, 40, 41.).
  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 43/86
    Eine solche Beeinträchtigung liegt nach dem hier anzuwendenden Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nur vor, wenn die Rechte von Eltern und Schülern durch die schulorganisatorische Maßnahme über das zur Verwirklichung des in Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 27 Satz 2, 28 BremLV normierten staatlichen Erziehungsauftrags erforderliche Maß zurückgedrängt oder in ihrem Kernbereich angetastet werden (OVG Koblenz, Beschluß vom 13.02.1986, 7 B 15/86, SPE n.F. 132 Nr. 29 Auflösung von Schulen; OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.10.1975, VIII B 85/75, SPE a.F. I A VIII Allgemeine Entscheidungen).
  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86
    Eine solche Beeinträchtigung liegt nach dem hier anzuwendenden Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nur vor, wenn die Rechte von Eltern und Schülern durch die schulorganisatorische Maßnahme über das zur Verwirklichung des in Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 27 Satz 2, 28 BremLV normierten staatlichen Erziehungsauftrags erforderliche Maß zurückgedrängt oder in ihrem Kernbereich angetastet werden (OVG Koblenz, Beschluß vom 13.02.1986, 7 B 15/86, SPE n. F, I 132 Auflösung von Schulen Nr. 29; OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.10.1975, VIII B 85/75, SPE a.F. I A VIII Allgemeine Entscheidungen).
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